1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Münstermaifeld für das Jahr 2012 vom 10.12.2012


Der Stadtrat hat aufgrund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

 


§ 1 Ergänzungen der bisherigen Haushaltssatzung vom 23.05.2012

Der Haushaltssatzung vom 23.05.2012 werden die nachfolgenden §§ 7 und 8 hinzugefügt.


§ 7 Festlegung des Vorteilssatzes aus dem Fremdenverkehr und der Reingewinnsätze zur Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrags

Die entsprechenden Festlegungen ergeben sich aus der Anlage.


§ 8 Beitragssatz zur Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrags

Der Beitragssatz zur Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags gemäß § 4 der Satzung über

die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags (Stand 01.07.2012) wird mit 5 v.H. festgesetzt.


§ 2 Weitere Bestimmungen

Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung werden nicht geändert.

Münstermaifeld, den 10.12.2012

Robert Müller, Stadtbürgermeister

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